Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

flowdit – Inspektion, Audits, Maintenance
c/o reinstil GmbH & Co. KG
Dekan-Laist-Straße 17
55129 Mainz
Fon: 06131/94509-14
www.digitalagentur-mainz.de

Handelsregister Mainz HRA 40835
Geschäftsführer: Arne Reis
USt-IdNr. DE 262843185

Präambel

Der Anbieter stellt dem Kunden die Softwareanwendung „firstaudit“ bzw. „flowdit“ zum innerbetrieblichen Workflow-Management (nachfolgend: „Software“) über das Internet bereit, welche über einen aktuellen und gängigen Browser oder die jeweilige APP genutzt werden kann („Software as a Service“). Der Kunde möchte eine Lizenz zur mietweisen Nutzung der Software über das Internet erwerben. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Erwerb der Lizenz und den Umfang der gestatteten Nutzung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

1. Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Anbieters, die dem Kunden im Rahmen von Software as a Service (nachfolgend „SaaS“) zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

1.2 Ungeachtet der Regelungen in Absatz 1 stellt der Anbieter ggf. Leistungen bereit, für die zusätzlich besondere Bedingungen und spezifische Regelungen des Anbieters gelten. Sofern diese Leistungen angeboten werden, sind diese zusätzlichen Bedingungen im Angebot referenziert und werden rechtlich eigenständiger Vertragsbestandteil.

1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können keine Verbraucher sein. Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsgegenstand –SaaS Dienste-

2.1 Vertragsgegenstand ist

  • die mietweise Überlassung von Software durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über das Internet. Die vertragsgegenständliche Software ist im Angebot definiert.
  • die Bereitstellung von Rechenleistung und Speicherplatz durch den Anbieter zur Verarbeitung von Daten gemäß Angebot.

(zusammen nachfolgend „Leistungsgegenstände“)

2.2 Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 3 Abs. 3 definierten Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand.

2.3 Der Quellcode der Software ist ebenfalls nicht Leistungsgegenstand.

2.4 Der Anbieter kann den Dienst aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund

  1. a) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung,
  2. b) geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards),
  3. c) des Schutzes der Systemsicherheit, oder
  4. d) der Fortentwicklung des Dienstes (Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden).

Der Anbieter wird den Kunden auf für ihn nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel sechs Wochen vor dem Inkrafttreten, per E-Mail hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.

3. Softwareüberlassung

3.1 Die Software wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür stellt der Anbieter die Software auf einem Server zum Abruf zur Verfügung. Der Abruf erfolgt über das Internet mittels eines aktuellen marktüblichen Browsers oder mittels der firstaudit-App bzw. flowdit-App auf mobilen Endgeräten (iOS, Android, Windows). Versionswechsel mit Änderungshinweisen werden dem Kunden rechtzeitig vorher angekündigt.

3.2 Für die Beschaffenheit der Software ist die Funktionsbeschreibung im Angebot abschließend maßgeblich.

3.3 Übergabepunkt für die Software ist der Punkt, an dem die Daten das Rechenzentrum verlassen.

3.4 Der Anbieter wird während der Vertragslaufzeit die Leistungsgegenstände soweit notwendig an marktrelevante technische Änderungen anpassen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Verbesserungen.

4. Bereitstellung von Rechenleistung und Speicherplatz

4.1 Zur Verarbeitung der Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann je nach Dienst Daten bis zu einem Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die im Angebot festgehalten ist, verarbeiten bzw. speichern. Reicht der Speicherplatz nicht aus, kann der Kunde vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit den Speicherplatz kostenpflichtig erweitern.

4.2 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.

4.3 Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter täglich eine Sicherheitskopie (Backup) der Daten des Kunden für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen an.

Ein Datenverlust ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlusts wird durch den Anbieter das aktuelle Backup wieder eingespielt. Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, so hat er dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.

5. Support

5.1 Anfragen des Kunden zur Nutzung der Software nimmt der Anbieter zu den üblichen Geschäftszeiten per E-Mail entgegen und wird diese nach Möglichkeit zeitnah beantworten. Ein Anspruch auf telefonischen Support besteht jedoch nicht. Der Support umfasst keine allgemeinen Schulungsleistungen. Diese Leistungen können gesondert gebucht werden.

6. Einrichtung und Zugänge

6.1 Der Anbieter übernimmt die erstmalige Einrichtung des Dienstes für den Kunden. Eine Veränderung des Dienstes, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Ergänzende Dienstleistungen, wie das Erstellen und Einbinden individueller Module, PDF-Vorlagen, Einspielen von Backups, Schulungen oder der Import von Kontaktdaten, Checklisten und Datensätzen, sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

6.2 Der Kunde erhält vom Anbieter nach Vertragsbeginn die Zugangsdaten für den Administrationszugang für den kundenspezifischen Bereich der Software.

6.3 Wenn der Kunde Nutzer anlegen möchte, so muss er dies unter Angabe der Nutzerdaten dem Anbieter mitteilen. Als Nutzer dürfen nur natürliche Personen mit Klarnamen registriert werden. Der Anbieter wird die Nutzerdaten in einem Nutzerverzeichnis dokumentieren und den Nutzer für den Kunden registrieren, soweit keine Einwände seitens des Anbieters bestehen (z.B. maximale Anzahl der lizenzierten Nutzer erreicht).

6.4 Die Zugänge dürfen nur von der im Angebot genannten Anzahl Mitarbeiter genutzt werden. Eine Lizenz ist einem Mitarbeiter fest zuzuordnen und wird von diesem permanent verwendet. Eine Aufteilung einer Lizenz auf mehrere Mitarbeiter ist nicht gestattet. Lizenzen dürfen nur in begründeten Fällen (Ausscheiden des Mitarbeiters, längerer Urlaub, längere Krankheit) auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden, wobei der bisherige Mitarbeiter seine Lizenz verliert. Die Änderung des Nutzers ist im Verzeichnis der registrierten Nutzer mit den neuen Nutzerdaten zu dokumentieren.

6.5. Legt der Kunde weitere Nutzer im System an, so werden diese neu angelegten Lizenzen in Rechnung gestellt.

7. Nutzungsrechte an der Software

7.1 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränktes Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.

7.2 Das Nutzungsrecht gilt für die im Angebot genannte Zahl von Nutzerkonten (Auditoren) des Kunden. Ein Nutzerkonto (Auditor) kann von verschiedenen Beschäftigten des Kunden genutzt werden, jedoch nicht gleichzeitig.

7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in den vorstehenden Absätzen eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Eine Nutzung ist nur im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs gestattet.
Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verwerten, gleich ob durch Verkauf, Vermietung oder durch andere Verwertungsarten.

7.4 Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Daten ein, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software auf den zur Verfügung gestellten Speicherplatz überträgt. Dies umfasst das Recht, die Daten des Kunden bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten und kann jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe oder Löschung einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Anbieters besteht.

8. Unterbrechung der Erreichbarkeit

8.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.

8.2 Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Geschuldet ist jedoch nur eine Verfügbarkeit von 98 % in der Betriebszeit von 7 Uhr bis 22 Uhr, gerechnet auf das Kalenderjahr. Unberücksichtigt bleiben Ausfälle des Dienstes aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien).

9. Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Nutzung der Software keine Daten zu verarbeiten, die Gesetze, behördliche Auflagen oder die Rechte Dritter verletzen. Erkennt der Kunde, dass eine Verletzung dieser Pflicht vorliegt, hat er den Anbieter unverzüglich darüber zu unterrichten und die Verletzung zu unterbinden.  Der Kunde wird den Vertriebspartner diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

9.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Leistungsgegenstände erforderlichen Daten verantwortlich.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor der Speicherung auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

9.6 Der Kunde wird seine Nutzer dazu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungsgegenstände unter diesem Vertrag geltenden Bestimmungen und Pflichten einzuhalten.

9.7 Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit die allgemein notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungsgegenstände (z.B. ausreichende Bandbreite, gängiger aktueller Browser) zu gewährleisten. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den der Anbieter nicht zu vertreten hat.

Besondere technische Voraussetzungen wird der Anbieter dem Kunden in der Angebotsphase zur Kenntnis geben.

9.8 Der Kunde ist im Falle von Störungen, Funktionsausfällen oder Beeinträchtigungen der Leistungsgegenstände verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und so präzise wie möglich hierüber zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, so gilt § 536c BGB entsprechend. Ist zur Behebung der Störung der Zugriff auf den Zugang des Kunden im Wege der Fernwartung notwendig, so wird er dem Anbieter diesen Zugriff ermöglichen.

9.9 Soweit die auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, wird der Kunde die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter schließen.

10. Gebühren

10.1 Für die Überlassung der Leistungsgegenstände verpflichtet sich der Kunde, die im Angebot vereinbarten Gebühren für den vereinbarten Nutzungszeitraum jeweils im Voraus zu zahlen.

10.2 Der Kunde ist zu einer Nutzung der Leistungsgegenstände, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. Bei zusätzlicher Nutzung ohne Zustimmung ist der Anbieter berechtigt, zusätzliche Gebühren auf Basis der im Angebot vereinbarten Sätze zu fordern.

10.3 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung höchstens einmal jährlich an zusätzliche Funktionalität, Inflation, gestiegene Betriebskosten etc. anzupassen. Eine Erhöhung darf erstmals nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsschluss erfolgen. Der Kunde wird rechtzeitig über die Erhöhung informiert, mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten. Er hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung innerhalb von einem Jahr mehr als 10% beträgt.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Leistungsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

11.2 Der Anbieter überlässt bei Sachmängeln nach seiner Wahl dem Kunden entweder einen neuen, mangelfreien Leistungsgegenstand oder beseitigt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround).

Bei Rechtsmängeln verschafft der Anbieter nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den Leistungsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistungsgegenständen.

Der Anbieter ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit der Zahlung seiner Miete nicht in Verzug ist.

11.3 Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und Spezifikationen im Angebot oder den Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben. Bei verfahrenstechnischen Auslegungen gelten die ermittelten Werte nicht als Garantiewerte

11.4 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich wie folgt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt;
  • bei leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11.5 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die vom Kunden importierten Daten. Eine Überprüfung der Daten durch den Anbieter findet nicht statt.

11.6 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

11.7 Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehenden Ziffern gelten nicht bei der Haftung für Körperschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.8 Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und möglicher Kenntnis des Anspruchs. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden, bei der Nichterfüllung selbständiger Garantien und bei Arglist des Anbieters.

11.9. Gemäß den Richtlinien und technischen Anforderungen von Apple kann die App auf den neuesten Versionen von iOS und den von Apple genehmigten Geräten verwendet werden. Apple kann jedoch den Support für bestimmte Geräte einstellen oder deren Kompatibilität mit zukünftigen iOS-Versionen einschränken.

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der App auf nicht unterstützten Geräten. Bei der Nutzung der App auf nicht unterstützter Hardware kann es zu Fehlfunktionen, Leistungsproblemen oder anderen Inkompatibilitäten kommen.

Es liegt in der Verantwortung des Benutzers sicherzustellen, dass das von ihm verwendete Gerät den von Apple festgelegten Anforderungen entspricht. Wir empfehlen, die offiziellen Informationen von Apple zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Gerät mit der neuesten Version von iOS kompatibel ist.

Durch die Installation und Nutzung der App erklärt der Benutzer sein Verständnis und seine Zustimmung zu den oben genannten Bedingungen bezüglich der unterstützten Hardware.

11.10 Gemäß den Richtlinien und technischen Anforderungen von Google kann die App auf den neuesten Versionen von Android und den von Google genehmigten Geräten verwendet werden. Google kann jedoch den Support für bestimmte Geräte einstellen oder deren Kompatibilität mit zukünftigen Android-Versionen einschränken.

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der App auf nicht unterstützten Geräten. Bei der Nutzung der App auf nicht unterstützter Hardware kann es zu Fehlfunktionen, Leistungsproblemen oder anderen Inkompatibilitäten kommen.

Es liegt in der Verantwortung des Benutzers sicherzustellen, dass das von ihm verwendete Gerät den von Google festgelegten Anforderungen entspricht. Wir empfehlen, die offiziellen Informationen von Google zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Gerät mit der neuesten Version von Android kompatibel ist.

Durch die Installation und Nutzung der App erklärt der Benutzer sein Verständnis und seine Zustimmung zu den oben genannten Bedingungen bezüglich der unterstützten Hardware.

12. Höhere Gewalt

12.1 Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

12.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Pandemien, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

12.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Bei einer monatlichen Vergütung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei einer jährlichen Vergütung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Wird der Kündigungstermin nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

13.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt; zu den vertragswesentlichen Pflichten zählt insbesondere die fristgerechte Zahlung der Gebühren.
  • eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;
  • eine Partei den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt, und die unmittelbare Fortsetzung des Vertrages nicht durch einen Rechtsnachfolger gesichert ist.

13.3 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

13.4 Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsrechte des Kunden.

13.5 Der Kunde kann dieser bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe der gespeicherten Daten in einem gängigen digitalen Format vom Anbieter verlangen. Nach Ablauf der Monatsfrist werden alle Daten ohne weitere Vorankündigung endgültig gelöscht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur weiteren Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

14. Sonstiges

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Mainz.

14.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Stand: 25.01.2024